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Privat­gutachten

Der Sinn und Zweck von Privatgutachten ist dem Auftraggeber fehlendes Fachwissen zu vermitteln, Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, mögliche Ansprüche ohne gerichtliches Verfahren geltend zu machen. Meinungsverschiedenheiten durch Feststellungen von Sachverhalten beizulegen.


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